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Apfelstraußwirtschaft in NRW

   Information zum Stand des §14, dem Straußwirtschaft-Paragrafen des Bundesgaststättengesetzes, in NRW

 

Verlauf:

Liebe Obstbaumwarte und Obstwiesenbewirtschafter!

Am 26. Januar 2012 fand eine nicht öffentliche Anhörung vor dem Petitions­ausschuss im Düsseldorfer Landtag statt. Bernhardine Schippers, als Petitionsantragstellerin und Ursula Gerke haben den Bedarf der Straußwirtschaft für Obstwiesenbewirtschafter dargelegt.

Nach unserem Aufruf im Januar sind kurzfristig 45 Rückmeldungen gekommen. Dafür bedanken wir uns hiermit. Aus den Antwortschreiben hat Bernhardine Schippers eine NRW-Karte mit rotem Punkt für jede Rückmeldung erstellt, die bei der Anhörung großen Eindruck hinterlassen hat. 

26. Mai 2012
Anläßlich des Nordrhein - Westfalen -  Tages in Detmold am 26. Mai, war diversen Medien zu entnehmen, dass Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger geäußert hat, Straußwirtschaften für Obst- und Weinbauern seien nun auch in NRW erlaubt.
Eine Nachfrage am 29. Mai 2012, bei der Pressestelle des Ministeriums ergab, dass die entsprechende Verordnung noch nicht rechtskräftig sei.

28. September 2012
Laut Gesetz- und Verordnungsblatt (GV NRW) Ausgabe 2012 Nr. 23, sind Strauß- bzw. Besenwirtschaften nun auch in NRW gesetzlich erlaubt. Den Text der Verordnung gibt es hier zum Nachlesen: Gesetzestext!